Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

Geltungsbereich

1.1
Die nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen.

1.2
Abweichende Bedingungen von Bestellern erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3
Wir beliefern ausschließlich Unternehmer (§ 14 BGB). Private Endverbraucher werden grundsätzlich nicht beliefert. Unsere Produkte sind ausschließlich für den professionellen Einsatz zu verwenden und entsprechen nicht den Anforderungen, die gegenüber privaten Endverbrauchern zu beachten sind.

Angebote und Vertragsabschluss

2.1
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zu Stande, wenn wir den Auftrag schriftlich bestätigen oder den Auftrag ausführen.

2.2
Aufträge sowie Vertragsänderungen und -ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Telefonische oder in anderer Form erteilte Aufträge gelten als angenommen, wenn die Ware ausgeliefert und Rechnung gestellt wird.

Musterlieferungen

3.1
Die Musterlieferung wird dem Besteller für die vereinbarte Probezeit überlassen. Wird die Ware nach Ablauf der vereinbarten Probezeit nicht erworben, ist die Ware zu Abholung durch unsere Vertriebspartner oder einen Kurierdienst bereitzumachen.

3.2
Der Kunde hat die Ware ausschließlich sachgemäß zu verwenden und pfleglich zu behandeln und für die Dauer der Probezeit gegen Beschädigungen und Verlust zu versichern. Jegliche Reparatur- und Instandsetzungskosten aufgrund von Beschädigungen durch nicht sachgemäße Verwendung trägt der Kunde.

Preise und Zahlung

4.1
Unsere Preise gelten ab Werk. Die Kosten für Verpackung und Versand sind nicht enthalten und werden in Absprache mit dem Besteller nach Bedarf berechnet und in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten und wird bei Rechnungsstellung in gesetzliche Höhe ausgewiesen.

4.2
Es gelten die bei Auftragserteilung gültigen Preislisten. Bei Verträgen mit einer Lieferzeit von mehr als 4 Monaten behalten wir uns vor, die am Tag der Lieferung gültigen Preise aufgrund von nachträglich eingetretenen Kostensteigerungen zu berechnen.

4.3
Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes angegeben ist, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto ist nur dann zulässig, wenn eine entsprechende Vereinbarung in der Auftragsbestätigung angegeben ist. Rechnungsbeträge bis 30,00 € sind sofort fällig. Bei Einzel- und Sonderanfertigungen behalten wir uns die Zahlung per Vorkasse vor.

4.4
Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur dann zu, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, sofern seine Gegenansprüche rechtskräftig, unbestritten und von uns anerkannt sind.

4.5
Wird uns eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers bekannt, behalten wir uns vor, weitere Leistungen nur nach Erbringung von Sicherheiten (z.B. Bankgarantien, Vorauskasse, etc.) zu erbringen. Werden diese Sicherheitsleistungen nicht innerhalb der gesetzten Frist erbracht, können wir vom Vertag zurücktreten und Schadenersatz verlangen.

Lieferzeit und Liefermenge

5.1
Die vereinbarte Lieferzeit beginnt mit Versendung der Auftragsbestätigung, frühestens jedoch, wenn die Mitwirkungspflichten des Bestellers (z.B. Beibringen von Unterlagen, Zeichnungen, etc.) vollständig erfüllt sind und alle Ausführungsmodalitäten mit dem Besteller geklärt sind. Sie gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Besteller mitgeteilt wurde.

5.2
Können wir die Lieferzeit aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen (z.B. höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Lieferverzug von Vorlieferanten, etc.) nicht einhalten, behalten wir uns vor, die Lieferzeit angemessen zu verlängern, auch wenn die Ereignisse während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten.

5.3
Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig und werden gesondert berechnet.

5.4
Mehr- oder Mindermengen von 10% sind bei Sonderanfertigungen zulässig und werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.

5.5
Wir behalten uns zumutbare, handelsübliche Abweichungen bezüglich der angegebenen Maße für unsere Waren vor, es sei denn, wir haben diese ausdrücklich zugesichert.

Verpackung, Versand und Gefahrenübergang

6.1
Die Art der Verpackung und des Versands bleiben uns überlassen. Sofern der Besteller eine Transportversicherung wünscht, trägt er die Kosten dafür selbst.

6.2
Mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens aber mit Verlassen des Werkes, geht die Gefahr über.

6.3
Wenn sich die Lieferung der Ware aus Gründen verzögert, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald die Versandbereitschaft angezeigt wurde.

6.4
Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes genannt ist, gilt die Lieferung ab Werk

Mängelhaftung und Schadenersatz

7.1
Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich gerügt werden.

7.2
Für Mängel, die auf Vorgaben des Bestellers beruhen, ist die Haftung ausgeschlossen

7.3
Wir übernehmen keine Haftung, wenn der Besteller unsere Produkte privaten Endverbrauchern zugänglich macht.

7.4
Liegt ein Mangel der Ware vor, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, Nacherfüllung zu leisten, entweder durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Vertrag zu verlangen.

7.5
Alle Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres gerechnet ab Gefahrenübergang. Ausgenommen sind Schadenersatzansprüche gemäß Ziffer 6.6, 6.7 und gemäß § 478 BGB.

7.6
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch uns, unsere Vertragspartner oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Liegt keine vorsätzliche Vertragsverletzung vor, so ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise auftretenden Schaden begrenzt.

7.7
Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen; ebenso unberührt bleibt die Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Mängeln, deren Abwesenheit wir garantiert haben und nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.8
Die Haftung ist ausgeschlossen, soweit vorstehend nicht etwas anderes geregelt ist.

7.9
Ist die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen, gilt gleiches auch für die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Eigentumsvorbehalt

8.1
Die Ware bleibt unser Eigentum, bis alle gegenwärtigen und künftigen Ansprüche gegen den Besteller erfüllt sind, soweit sie mit den gelieferten Gegenständen im Zusammenhang stehen.

8.2
Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag.

Wir sind berechtigt, die zurückgenommene Ware zu verwerten. Der Verwertungserlös wird unter Anrechnung der Verwertungskosten auf die Verbindlichkeiten des Bestellers angerechnet.

8.3
Der Besteller ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehenden Ware (Vorbehaltsware) im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt und schon jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung in Höhe des mit uns vereinbarten Rechnungsbetrages an uns ab. Hierbei ist es unerheblich, ob die Vorbehaltsware vor oder nach Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen weiterveräußert wurde.

8.4
Der Besteller verwahrt die Vorbehaltsware kostenlos für uns und ist verpflichtet, diese pfleglich zu behandeln und gegen Feuer,- Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern. Sofern Wartungsarbeiten durchzuführen sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten durchführen.

8.5
Der Besteller ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen.

Die Ermächtigung zur Weiterveräußerung können wir widerrufen, wenn sich der Besteller im Zahlungsverzug befindet oder sich seine Vermögensverhältnisse oder seine Kreditwürdigkeit erheblich verschlechtert. In diesem Fall ist der Besteller verpflichtet, uns die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Informationen und Unterlagen bereitzustellen und die Drittschuldner über die Abtretung zu informieren.

8.6
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller, ohne uns zu verpflichten. Im Falle der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu den anderen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung.

Erlischt unser Eigentum an der Ware durch Verbindung oder Vermischung, überträgt uns der Besteller bereits jetzt sein (Mit-)Eigentum an der einheitlichen Sache im Umfang des Wertes der von uns gelieferten Ware.

8.7
Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten den Nennwert der zu sichernden Forderungen um mehr als10%, verpflichten wir uns, die Sicherheiten freizugeben.

Beschaffenheitsmerkmale

9.1
Die in Prospekten, Katalogen, Anzeigen, Preislisten und sonstigen Verkaufsunterlagen gemachten Angaben sowie Verwendungsempfehlungen sind unverbindlich. Sie befreien den Besteller nicht von der Prüfung der Ware auf ihre Einung für die beabsichtigten Zwecke, Verfahren und Einsatzfälle. Sie werden erst Vertragsbestandteil, wenn und soweit sie von uns ausdrücklich als verbindlich bestätigt sind. Wir behalten uns nicht vermeidbare, handelsübliche Abweichungen von vereinbarten Gewichten, Abmessungen und sonstigen technischen Daten sowie Weiterentwicklungen und Verbesserungen der bestellten Ware vor, soweit diese für den Besteller zumutbar sind.

9.2
Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der bezogenen Ware liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Bestellers. An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberreche vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1
Erfüllungsort ist Schmallenberg

10.2
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Schmallenberg. Wir sind jedoch berechtigt, auch am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.

Schlussbestimmungen

11.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.2
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Unwirksame Bedingungen werden durch die ihrem wirtschaftlichen Zweck am Nächsten kommenden Regelungen ersetzt.